Von Mary O. Foley
Aus dem Weg, Steven Spielberg! Noch nie war es einfacher, Filme zu drehen. Sie oder Ihre Kinder können eigene Filme auf Ihrem Heimcomputer brennen, mühelos bearbeiten und mittels aus dem Internet heruntergeladener Musik mit einem Soundtrack versehen. Über Websites wie YouTube.com und Photobucket.com können Sie diese Filme dann ganz einfach für Freunde oder Familienmitglieder freigeben.
Was passiert jedoch, wenn Sie in Ihren veröffentlichten Filmen urheberrechtlich geschützte Musik verwenden? Machen Sie oder Ihre Kinder sich damit strafbar? Welche Rechte haben Sie, wenn jemand anderes Teile Ihres Films aus dem Internet kopiert? Und wie können Sie die Privatsphäre und Sicherheit Ihrer Familie schützen?
Hier sind einige Punkte, die Sie beachten sollten, bevor Sie Ihr cineastisches Meisterwerk der Öffentlichkeit präsentieren.
1. Machen Sie sich mit dem Urheberrecht vertraut
Informieren Sie sich über die rechtlichen Hintergründe, bevor Sie Filme ins Netz stellen, die als Soundtrack ganz oder teilweise auf urheberrechtlich geschützte Musikstücke zurückgreifen. Dazu einige nützliche Fakten:
Was versteht man unter Urheberrecht? Mit Urheberrecht wird in einem Rechtssystem der Schutz einer musikalischen, literarischen oder anderen schöpferischen Leistung eines Urhebers bezeichnet. Das Gesetz gewährleistet, dass keine andere Person das Werk des Urhebers ohne dessen Genehmigung reproduzieren oder zu seiner finanziellen Bereicherung nutzen darf.
Wie lange ist das Urheberrecht gültig? Die Schutzfrist erlischt für die meisten Werke 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Für musikalische Werke bedeutet dies, dass seit dem Klassiker "It’s a Long Way to Tipperary" aus dem Jahr 1912 bis zum neuesten Release von Sheryl Crow praktisch alle Werke urheberrechtlich geschützt sind.
Ab wann gilt das Urheberrecht? Das Urheberrecht tritt mit der Schöpfung eines Werks in Kraft. Das heißt, dass sogar nicht veröffentlichte Werke, etwas in die hinterste Ecke der Schublade verbannten Gedichte, urheberrechtlich geschützt sind.
Gibt es denn keine Urheberrechtsbehörde? Welche Funktionen hat sie? Obwohl Werke ab dem Zeitpunkt ihrer Entstehung urheberrechtlich geschützt sind, ist eine Klage auf Urheberrechtsverletzung nur möglich, wenn das Werk im U.S. Copyright Office (www.copyright.gov) registriert ist. Die Kosten für die Eintragung betragen 45 US-Dollar. Werke können vom Urheber jederzeit registriert werden, sogar nachdem sie bereits rechtswidrig genutzt wurden.
Welche Strafen drohen für das Herunterladen von Musik von einer kostenlosen Website? Laut U.S. Copyright Office können Urheber illegale Nutzer auf Geldstrafen von 30.000 bis 150.000 US-Dollar pro illegalem Download verklagen. Für Wiederholungstäter sieht das Gesetz u. a. fünfjährige Haftstrafen vor. Und angeklagt wird nicht zu knapp: Die Recording Industry Association of America (Fachverband der Musikindustrie in den USA) hat allein seit Februar 2007 gegen nahezu 3.000 amerikanische Colleges und Universitäten Anklage wegen illegaler Download-Aktivitäten erhoben.
2.
Halten Sie sich an legale Downloads
Ob
Familienvideo oder nicht – am besten schützen Sie sich
vor Urheberrechtsproblemen, indem Sie es vermeiden, Musik oder
Videoclips von Internet-Tauschbörsen wie Freewire, Kazaa,
SoulSeek und anderen herunterzuladen. Halten Sie sich an
gebührenpflichtige Sites wie iTunes, eMusic oder Yahoo!Music.
Denken Sie daran, dass das kostenlose Herunterladen von Musik
Diebstahl ist. Vergewissern Sie sich in den Nutzungsbestimmungen,
dass der Download in Ihrem Video problemlos verwendet werden darf.
3.
Erwägen Sie die (negativen) Konsequenzen einer Freigabe
Wenn
Sie dennoch Ihr Familienvideo ins Netz stellen möchten, gibt es
nach Meinung von Experten weitere Risiken, die Sie nicht
unterschätzen sollten.
Dabei steht nach Sam Bayard, Assistant Director des Citizen Media Law-Projekts am Berkman Center der Harvard Law School, Ihr eigener Urheberrechtsschutz an erster Stelle. "Wenn Ihnen wirklich etwas an Ihrem Werk liegt, sollten Sie es registrieren, um es zu schützen", erklärt Sam Bayard. Schließlich tauchen YouTube-Clips nicht selten an den unwahrscheinlichsten Stellen wieder auf, sogar in Werbespots für Autoversicherungen.
Doch selbst wenn Sie Ihr Werk registrieren, sollten Sie sich darüber Gedanken machen, welchen Risiken Sie es im Cyberspace aussetzen. In der Praxis ist die strafrechtliche Verfolgung von Personen, die Inhalte aus Filmen kopieren und an anderer Stelle veröffentlichen – beispielsweise in pornografischem Material – für den Durchschnittsverbraucher zu teuer und zeitaufwändig, meint dazu Sam Bayard.
Eine zweite wichtige Überlegung ist die Sicherheit Ihrer Familie. "Kinder geben in diesen Videos allzu bereitwillig Informationen preis", warnt Rob Nickel, Gründer von Cyber-Safety.com, Autor und bekannter Berater für Kindersicherheit. "Sie zeigen nicht nur Bilder von sich selbst, sondern geben auch Informationen über ihren Wohnort und die Reisepläne ihrer Eltern weiter. So lassen sie praktisch die ganze Welt wissen, wann ihre Wohnungen leer sind", so Rob Nickel, ehemaliger kanadischer Polizist. "Potenzielle Sexualstraftäter und Kriminelle könnten zusehen."
"Und denken Sie nicht zuletzt auch an die Zukunft Ihrer Kinder. Ist das Video erst einmal veröffentlicht, gibt es kein Zurück mehr", meint er. Unangemessenes, skandalöses oder illegales Verhalten, auf Video gebannt, kann die Chancen Ihres Kindes auf einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz auf Jahre zunichte machen.
Lassen Sie deshalb Visionen von Hollywood nicht Ihr Urteilsvermögen trüben. Informieren Sie sich – und Ihre Kinder – bevor Sie Videos im Cyberspace veröffentlichen.
Mary O. Foley ist eine bei Washington D.C. ans
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